24.03.2017 11:20
Kein Mitbestimmungsrecht des insoweit zuständigen HPR, wenn durch Rundschreiben des tarifgebundenen Dienstherrn dieser die bis dato geltenden Eingruppierungsvorschriften der sog. LehrerRL aufhebt und an ihre Stelle die Regelungen des einschlägigen Tarifvertrages setzt.